
Verzeichnis
Bodenleger, Parkettleger und Fußbodentechnik in Deutschland
Dieses Verzeichnis führt Fachbetriebe für Bodenleger, Parkettleger und Fußbodentechnik mit Anschrift, Erreichbarkeit und Leistungsumfang, geordnet nach Ort. Die Angaben stammen aus OpenStreetMap, zuletzt am 6. Oktober 2026 neu gezogen.
- Einträge
- 244
- Orte
- 173
- Stand der Daten
- 15. September 2026
Orte mit den meisten Einträgen
Jeder Ort führt seine Fachbetriebe einzeln auf, mit Anschrift und Leistungsumfang.
Begriffe und Hintergründe zu Bodenlegern und Parkettlegern
Was die Angaben bedeuten, worauf bei der Auswahl zu achten ist und welche Begriffe rund um Bodenleger und Parkettleger immer wieder auftauchen.
Ratgeber
Was Bodenleger pro Quadratmeter kosten
Reine Verlegung 18 bis 90 Euro je Quadratmeter je nach Belag, dazu Untergrund, Altbelag, Leisten und Anfahrt. Stundensätze, Preisanstieg 2026, Steuerbonus.
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Ratgeber
Bodenleger beauftragen in 7 Schritten
Angebote vergleichen, Handwerksrolle prüfen, Festpreis oder Kostenanschlag, Estrichprüfung, Abnahme, Gewährleistung 2 oder 5 Jahre. Paragrafen und Fristen.
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Ratgeber
Was Parkett schleifen pro qm kostet
Schleifen mit neuer Oberfläche 20 bis 55 Euro je Quadratmeter, ein Zimmer mit 25 qm 500 bis 1.375 Euro. Ablauf, Trocknungszeiten, Nutzschicht, Staubschutz.
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Glossar
Nutzungsklasse
Die Nutzungsklasse gibt nach DIN EN ISO 10874 an, wie stark ein Bodenbelag beansprucht werden darf. Die erste Ziffer nennt den Bereich, 2 für Wohnen, 3 für Gewerbe, 4 für Industrie, die zweite die Intensität, 1 leicht, 2 mäßig, 3 stark, zusammen etwa die verbreitete Klasse 23 oder 33.
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Glossar
Parkettleger und Meisterpflicht
Der Parkettleger ist ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung. Seit dem 14. Februar 2020 gilt dafür wieder die Meisterpflicht, ein selbstständiger Betrieb kommt nur mit bestandener Meisterprüfung oder einer gleichgestellten Qualifikation in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer, sonst bleibt die Eintragung verwehrt.
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Glossar
Bodenleger als Gewerbe
Bodenleger ist als handwerksähnliches Gewerbe in Anlage B2 der Handwerksordnung geführt, nicht in Anlage A. Eine Eintragung in die Handwerksrolle und eine Meisterprüfung sind dafür nicht vorgeschrieben, das Gewerbe lässt sich mit einer einfachen Gewerbeanmeldung selbstständig ausüben, ohne vorherige Prüfung durch die Handwerkskammer.
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